Wie wertet man bei Bauvorhaben nach VOB Bieterangebote, in denen Einheitspreise fehlen? Diese Frage stellt ihr uns immer wieder in Schulungen und in der Hotline. Das OLG Düsseldorf hat darauf eine beinahe klare Antwort gegeben.
In einem Urteil vom 16.03.2016 unter dem Aktenzeichen Verg VII 48/15 verweist das OLG Düsseldorf praktischerweise auf §13 Nr. 3 EG VOB/A. Hier ist geregelt, dass Angebote die geforderten Preise enthalten müssen, sonst sind sie auszuschließen. Auf dieses Urteil hat die u.a. auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in einer Veröffentlichung am 30.05.2016 hingewiesen. Ich darf freundlicherweise die Veröffentlichung zitieren.
Leider haben die Regeln der VOB und auch das eine oder andere Gerichtsurteil immer wieder eine kleine Hintertür, die die eigentlich klare Ansage aufweichen. Das hat sich auch mit dem neuen EU-Vergaberecht nicht geändert: „… Ein Ausschluss droht trotz falschem Preis nur dann nicht, wenn es sich um eine unwesentliche (Einzel-)Position handelt, die keinen Einfluss auf die Wertungsreihenfolge hat, § 16 EU Nr. 3 VOB/A…“
Ich stelle mir die Frage: Woher weiß ich, ob der fehlende Preis einen Einfluss auf die Wertungsreihenfolge hat, wenn ich ihn nicht kenne? Schade eigentlich…
California.pro unterstützt euch in diesen Situationen: Beim Import einer Angebotsdatei (GAEB DA 84) prüft die AVA-Software auf vorhandene Einheitspreise und kennzeichnet fehlende Preise entsprechend. So könnt ihr die Positionen in Vorbereitung der Bietergespräche schnell ausfiltern und habt das notwendige Rüstzeug zur Klärung aller offenen Punkte.


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