DIN 276:2018-12 „Kosten im Bauwesen“ ist veröffentlicht

Ab sofort gilt für die Kostenplanung im Bauwesen die Ende November 2018 veröffentlichte DIN 276:2018-12. Sie ersetzt die bisherigen Normen DIN 276-1:2008-12 und 276-4:2009-08 und fasst damit die Abbildung von Baukosten für Maßnahmen im Hochbau, Ingenieurbau, Infrastruktur und Freiflächen inkl. der damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten zusammen.

Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • KGR 300 und 400 wurden stark überarbeitet.
  • KGR 500 wurde neu gefasst.
  • Neue Hierarchie KGR 800 stellt die bisher in der KGR 760 verzeichneten Finanzierungskosten als eigene Hierarchie dar.

Im weiteren Verlauf wurden einige Bedeutungen gewandelt. Ein Beispiel: War bisher die Kampfmittelräumung in der KGR 213 angesiedelt, erhalten nun diese Kosten eine eigene Kostengruppe (215). An anderer Stelle wurde lediglich die Kontenbezeichnung verändert, um den Zuordnungszweck besser zu beschreiben.

Das Einfügen der Infrastrukturbauten (Neu KGR 370) führte zur Verschiebung der bisher auf 370 angesiedelten Baukonstruktiven Einbauten. Diese sind jetzt in der (bisher nicht vorhandenen) KGR 380. Warum man die KGR 370 nicht belassen und die Infrastruktur dann in die neu geschaffene KGR 380 gepackt hat, erschließt sich mir leider nicht.

Eine ähnliche, aus meiner Sicht eigentlich unnötige Veränderung, kommt dann in der 700er Gruppe vor. KGR 760 wird in die neue Hierarchie 800 ausgegliedert. Das ist so gut und nachvollziehbar. Jetzt wurde jedoch der frei werdende Platz durch die bisherige KGR 770 „Allgemeine Baunebenkosten“ aufgefüllt.

Präzisierungsbedarf sehe ich bei einigen noch vorhandener Unsauberkeiten. Auch hier ein Beispiel: Die KGR 219 war bisher „Herrichten, sonstiges“. Jetzt heißt die Kostengruppe „Sonstiges zu KGR 210“. Das ist plausibel. Leider steht im Anmerkungstext zur KGR 219 nun „Evakuierungskosten im Zuge von Kampfmittelräumung“

Den kompletten Wortlaut der neuen DIN 276:2018-12 könnt Ihr beim Beuth käuflich erwerben.

Übrigens: Stand heute müssen die Baukosten für die HOAI weiterhin nach DIN 276-1:2008 abgebildet werden!

Zum Schluss noch ein Hinweis für alle California.pro-Anwender: Wir werden die neue DIN 276:2018-12 als Kostengliederung für die Nutzung im Programm in den nächsten Tagen zum Import in die aktuelle Version V9 bereitstellen. Wir veröffentlichen den Download-Link im Newsletter, auf unserer Webseite und hier im AVA-Blog. Ab California.pro V10 ist der neue Kontenrahmen Bestandteil der Lieferversion.

Für alle weiteren Fragen wendet Euch gern an Euren persönlichen G&W-Servicepartner vor Ort oder an unsere G&W-Kundenbetreuung.