Die VOL/A ist Geschichte – jedenfalls für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes. Ab 02.09.2017 gilt auf Bundesebene die neue UVgO. Die Länder müssen erst mit eigenen Erlassen oder geänderten Gesetzen nachziehen. Das dauert noch bis Anfang 2018.
Das neue Regelwerk macht vieles einfacher, vor allem aber anders. Es orientiert sich strukturell an der neuen Vergabeordnung vom April 2016, die für Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes gilt.
Die VOF geht in der UVgO auf und ist damit hinfällig. Die E-Vergabe hält auch im Unterschwellenbereich Einzug. Das leidige Thema „Nachunternehmerverträge“ wird detailliert geregelt. Und nicht zuletzt: Es gibt weitere Ausnahmetatbestände für die Verhandlungsvergabe.
Das BMWI hat die UvgO im Bundesanzeiger veröffentlicht, hier geht es zum vollständigen Dokument.
Auch wenn es auf Länderebene noch nicht ganz aktuell ist: Die Digitalisierung der Vergabe ist nicht mehr aufzuhalten. Das beliebte Argument „Wir haben nur kleine Maßnahmen unterhalb des Schwellenwertes…“ zählt nicht mehr. Und glaubt mir – 2018 ist schneller da, als viele erwarten…