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Donnerwetter aus Luxemburg: EuGH kippt HOAI

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegten Mindesthonorare für unverhältnismäßig erklärt.

Die Nachricht hat eine gewaltige Resonanz erzeugt. Das unabhängige Portal für die Baubranche baulinks.de hat einen sehr informativen Artikel geschrieben und warnt vor Panikmache. Es werden tatsächlich lediglich die Mindest- und Höchstsätze der HOAI kritisiert. Die anderen Regelungen sind nicht betroffen. Hier geht es zum Artikel auf baulinks.de.

Nun sollten wir nicht völlig überrascht sein. Das Vertragsverletzungsverfahren läuft seit 2016. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland Unternehmen beeinträchtigt, konkret auch über Preise miteinander konkurrieren zu können.

Die Auswirkungen könnten massiv sein. Praktisch alle Planungsprozesse im Bau sind an den Leistungsphasen der HOAI ausgerichtet. Die Deutsche Bausoftwarebranche hat ihre Lösungen an den Anforderungen der HOAI-konformen Abrechnung ausgerichtet. Vielleicht werden auch einfach nur die vom EuGH kritisierten Honorarsätze gestrichen. Es kann jedoch auch sein, dass diese Gelegenheit dazu genutzt wird, den großen Wurf zu wagen – eine neue, zeitgemäße und EU-konforme Honorarordnung. Dabei könnten auch gleich die aktuellen Lücken für den modernen BIM-Prozess geschlossen werden.

Was sollten Architekten und Ingenieure jetzt tun?

Es könnte der altbewährte Weg des Zeitspiels gewählt werden. Wir warten einfach ab, dass unser Bundeswirtschaftsministerium mit den vielen Lobbyverbänden und den Architekten- und Ingenieurkammern ganz lange nach der Quadratur des Kreises sucht: Wie kann die HOAI erhalten werden UND das EuGH-Urteil umgesetzt werden.

Eine Alternative wäre, mit dem Wissen über die anstehende Veränderung schon heute Büro- und Planungsprozesse auf Rationalisierungspotential abzuklopfen. Denn wenn die Mindestsätze fallen, führt das fast zwangsläufig zu sinkenden Honorareinnahmen für die Büros.

Hier schließt sich der Kreis. Rationalisierung heißt nicht, Leute zu entlassen. Rationalisierung heißt, mit modernen Werkzeugen und modernen Planungsprozessen schneller und besser zu sein. Dabei unterstützt Euch mein Bausoftware-Team von G&W mit Lösungen und Beratung.

Das ist wieder ein guter Anlass für einen Blick auf die AVA-Software California.pro und BIM2AVA für Digitale Planung. Diese Lösungen funktionieren übrigens auch ohne HOAI.

Ihr erreicht uns für Eure Fragen wie immer über unsere G&W-Kundenbetreuung.

DIN 276:2018-12 ab sofort für California.pro verfügbar

Ihr setzt California.pro mit der aktuellen Version 9 ein? Dann folgt eine gute Nachricht: G&W hat die nagelneue DIN 276:2018-12 als einer der ersten Anbieter für AVA-Software in die aktuelle Ausgabe von California.pro eingebunden.

Ab Version 09.1.15 gehört die jetzt aktuelle DIN 276 zum Standard-Lieferumfang und wird bei einer Neuinstallation automatisch mit implementiert. Die Freigabe dieser Version ist zur BAU 2019 geplant.

Der neue Kontenrahmen enthält neben den Langtexten auch Querverweise zur Vorgängerversion DIN 276-1:2008-12, soweit das inhaltlich möglich ist. Ein paar zusätzliche Informationen zur aktuellen DIN 276 findet Ihr im Blogbeitrag vom 4.12.2018.

Folgende Möglichkeiten gibt es, um schon ab sofort die 2018er DIN 276 mit California.pro zu nutzen:

  1. Ihr nutzt bereits eine California.pro Version 09.1.14 oder installiert Euch das entsprechende Update. Dann meldet Ihr Euch telefonisch in unserer Kundenbetreuung unter 089 51506-600 oder sendet uns eine E-Mail an hotline@gw-software.de. Ihr erhaltet einen Download-Link mit Anleitung für ein separates Datenpaket.
  2. Ihr nutzt eine ältere Fassung von California.pro V9 und seid aktuell nicht in der Lage, ein Update auf V09.1.14 einzuspielen oder gar bis zur BAU 2019 zu warten? Dann haben wir einen kleinen Workaround geschaffen. Hier gibt es ein paar Einschränkungen im Lieferumfang.
  3. Ihr habt keine aktuelle California.pro-Produktversion (V8 oder älter) bzw. setzt vielleicht sogar noch CALIFORNIA 3000 ein? Dann ist jetzt eine gute Gelegenheit, Eure Lizenz zu aktualisieren. Sprecht Euren regionalen Partner vor Ort oder unsere Kundenbetreuung an und erhaltet schnell ein Angebot.

Habt Ihr bereits Erfahrung im Einsatz der neuen DIN 276? Wir würden uns über entsprechende Kommentare freuen.

-as-

DIN 276:2018-12 „Kosten im Bauwesen“ ist veröffentlicht

Ab sofort gilt für die Kostenplanung im Bauwesen die Ende November 2018 veröffentlichte DIN 276:2018-12. Sie ersetzt die bisherigen Normen DIN 276-1:2008-12 und 276-4:2009-08 und fasst damit die Abbildung von Baukosten für Maßnahmen im Hochbau, Ingenieurbau, Infrastruktur und Freiflächen inkl. der damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten zusammen.

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California.pro V9 – Budgetmodul BUD im Bereich der Haushaltsbudgets erweitert

Seit vielen Jahren bietet G&W für California.pro das Zusatzmodul BUD zur Überwachung von Budgetinformationen in Bauvorhaben an. Schon seit der ersten Fassung kann der Planer parallel zur klassischen Kostenplanung auch die vom Bauherren vorgesehen Mittel detailliert erfassen und auf die einzelnen Gewerke verteilen. Im Rahmen der Projektüberwachung werden die Abrechnungswerte automatisch mit dem zur Verfügung stehenden Budget abgeglichen, konfigurierbare Warnschwellen informieren den Bauleiter über entstehende Budgetrisiken.

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Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist für Bundesbehörden in Kraft. Das hat Auswirkungen auf die VOF.

Die VOL/A ist Geschichte – jedenfalls für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes. Ab 02.09.2017 gilt auf Bundesebene die neue UVgO. Die Länder müssen erst mit eigenen Erlassen oder geänderten Gesetzen nachziehen. Das dauert noch bis Anfang 2018.

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Das neue Nachtragsmanagement mit California.pro V8, Kurzanleitung verfügbar

Wir haben unserer AVA-Lösung California.pro in der im Frühjahr 2017 erschienenen Version 8 ein neues Nachtragsmanagement verpasst. G&W reagiert damit auf viele Kundenanregungen der letzten Jahre und neue Praxisanforderungen beim Projektcontrolling von Baumaßnahmen.

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Neue DIN 276 Ausgabe 2017 in Vorbereitung

Es gibt einen neuen Norm-Entwurf zu einer DIN 276:2017-07. Er soll für die Ermittlung und Dokumentation von Kosten bei Hochbauten, Freianlagen sowie Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen gelten. Damit werden die bisherige allgemein bekannte DIN 276-1 und die seltener genutzte DIN 276-4 zu einer Norm zusammengefasst.

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Veranstaltungshinweis: „BIM nutzt STLB-Bau und GAEB-Datenaustausch“ in Berlin

Nachdem das Thema BIM aus dem täglichen Sprachgebrauch im Bauwesen nicht mehr wegzudenken ist, kommt nun die Suche nach praktischen Anwendungsmöglichkeiten.

Der DIN e.V. hatte für den 12. Mai 2017 zu einer Informationsveranstaltung nach Berlin in die Burggrafenstraße eingeladen. Das Interesse am Markt ist derartig groß, dass die Tagung bereits vor der allgemeinen Veröffentlichung praktisch ausgebucht war. Hier weiterlesen

BAU 2017 erfolgreich absolviert, AVA-Software California.pro V8 offiziell vorgestellt

Die BAU 2017 ist vorbei, das Jahr kann beginnen. Wir starten mit der 2017er Ausgabe von California.pro. Das Release trägt die Versionsnummer 8 und soll noch im ersten Quartal freigegeben werden. Die detaillierte Übersicht der Neuerungen findet ihr in den nächsten Tagen auf unserer Webseite www.gw-software.de.

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G&W zeigt California.pro V8 auf der traditionellen Adventshausmesse am 01.12.2016 in München

Alle Jahre wieder…

Immer am ersten Donnerstag im Dezember stellt G&W die neue Produktversion der professionellen Softwarelösung für AVA und Baukostenplanung California.pro in München vor. Ihr habt Zeit und seid neugierig? Ein paar Restplätze lassen sich schon noch auftreiben. Die offizielle Vorstellung erfolgt im kommenden Jahr auf der BAU 2017. G&W ist auch dort wieder mit einem eigenen Stand (Halle C3 Stand 119) vertreten.

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